Regelungen zur Durchführung des Spielabends

Aufgrund der ab dem 24.11.2021 geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW sind die Regelungen für den Spielabend wie folgt anzupassen:

  • Zutritt nur unter Berücksichtigung der 2G-Regelung (geimpft, genesen) für Personen ab 16 Jahren.
  • Betreten des Kolpinghauses mit medizinischer Mund-Nasen-Bedeckung, die dauerhaft im Spiellokal getragen werden muss. Bei Langzeitpartien (Stadtmeisterschaft, etc.) kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Brett abgelegt werden, jedoch ist auch hier das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung dringend zu empfehlen.
  • Handdesinfektion im Eingangsbereich.
  • Eintragen in die Anwesenheitsliste.
  • Abstände - 1,5 m - einhalten.
  • Rotation am Brett erlaubt.
  • Lüftung der Räumlichkeiten zu jeder vollen Stunde für 10 Minuten.

Die 2G-Regelung wird auch bei den Mannschaftskämpfen im Schachbund NRW, Verband und Bezirk Anwendung finden. Das Hygienekonzept des Schachbundes NRW kann hier aufgerufen werden.

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